Im Amtsblatt der EU C 315 vom 19. 8. 2022 wurde die EG-Mitteilung 2022/C 315/06 über geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) „Rivierenland“ für Wein, Qualitätsschaumwein, Perlwein und Wein aus eingetrockneten Trauben veröffentlicht.

Der vorhandene Mindestalkoholgehalt liegt je nach Art des Erzeugnisses zwischen 5 % und 12 % vol. Der Höchstertrag pro Hektar liegt je nach Sorte bei 40-60 Hektolitern. Bei den Sorten handelt es sich ausschließlich um PIWI, von denen es insgesamt 14 gibt, die meisten aus Deutschland und 4 aus der Schweiz stammen. Die weißen PIWI-Sorten sind Cabernet blanc, Johanniter, Merzling, Muscaris, Sauvignac, Solaris, Souvignier gris und Villaris. Die blauen PIWI-Sorten sind Cabaret noir, Cabernet Cantor, Cabernet Cortis, Monarch, Pinotin und Regent.

Amtsblatt der EU C 315 vom 19. 8. 2022; Jiří Sedlo