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Die Entscheidung ist Teil einer umfassenderen Überarbeitung früherer Verordnungen, mit denen gemeinsame Qualitätsregelungen, Marktorganisationen, Definitionen, Beschreibungen, Aufmachungen und Etikettierungen für europäische Agrarerzeugnisse und Lebensmittel festgelegt wurden.
Nach einer kürzlich erfolgten Änderung der EU-Vorschriften dürfen die Mitgliedstaaten nun resistente Sorten für die Herstellung von Weinen mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) verwenden.

Die Entscheidung, die letzte Woche im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, ist Teil einer umfassenderen Überarbeitung früherer Verordnungen, in denen gemeinsame Qualitätsregelungen, Marktorganisationen, Definitionen, Beschreibungen, Aufmachungen und Etikettierungen für europäische Agrarerzeugnisse und Lebensmittel festgelegt wurden.

Zuvor durften für in der EU erzeugte g.U.-Weine nur Rebsorten der Art Vitis vinifera verwendet werden, während Rebsorten, die genetische Spuren von Nicht-Vinifera-Arten aufwiesen, wie beispielsweise pilzwiderstandsfähige PIWI-Sorten, ausgeschlossen waren.

Nach den aktualisierten Verordnungen können die Mitgliedstaaten nun jedoch Rebsorten verwenden, die zu Vitis vinifera gehören, sowie Hybride, die sowohl genetisches Material von Vitis vinifera als auch von Nicht-Vinifera-Rebsorten amerikanischer und asiatischer Herkunft enthalten.

Die Entscheidung der EU ist eine Reaktion auf die Herausforderungen des Klimawandels und soll dazu beitragen, den europäischen Weinbau nachhaltiger zu gestalten. Eine Reihe von Hybridsorten ist nämlich widerstandsfähiger gegen weit verbreitete Krankheiten wie Falscher und Echter Mehltau, so dass die Weinberge kaum oder gar nicht behandelt werden müssen, sei es mit chemischen Pestiziden oder mit ökologisch zugelassenen Kupferspritzmitteln.

Resistente Sorten bieten eine Reihe von Vorteilen und keine Nachteile, abgesehen von einer kleinen kommerziellen Herausforderung, die sich aus einem Marktsegment ergibt, das immer nur bestimmte g.U.-Weine trinken wird”, sagt Werner Morandell vom Weingut Lieselehof, der bereits Tafelweine aus PIWI-Trauben im italienischen Südtirol herstellt.

Zunächst einmal benötigen die meisten PIWI-Trauben keine Behandlungen im Weinberg, abgesehen von einigen schwierigen Jahrgängen, in denen sie vielleicht ein oder zwei Behandlungen benötigen. Von den etwa 70 PIWI-Trauben, die ich untersuchen konnte, benötigen vielleicht 15 eine oder zwei Behandlungen. Aber selbst bei diesen hängt es wirklich von der Region ab. An einem regenarmen Ort wie Sizilien, wo eine Vinifera-Rebe nicht mehr als fünf oder sechs Behandlungen pro Jahr benötigt, braucht keine dieser PIWI-Trauben eine Behandlung.

Weitere Vorteile sind laut Morandell eine geringere Bodenverdichtung und eine beträchtliche Zeitersparnis für den Erzeuger: “Wenn man 15 oder 20 Mal im Jahr mit einem schweren Traktor durch die Weinberge fährt, wird der Boden schließlich sehr verdichtet. Er wird wie Beton. Wenn man aber durch meine Weinberge geht, sieht man, dass der Boden wirklich weich ist. Und schließlich kann die Zeit, die die Winzer normalerweise damit verbringen, sich Gedanken darüber zu machen, wann sie das nächste Mal mit dem Traktor Gift ausbringen müssen, für sinnvollere Arbeiten genutzt werden.

Quelle:  Decanter